Über uns

GeneControl – ein Unternehmen bayerischer Tierzuchteinrichtungen

Die GeneControl GmbH ist ein auf DNA-Analytik spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen. Bereits 1990 wurde dieses Unternehmen als Gendiagnoseeinrichtung bayerischer Tierzuchtorganisationen gegründet. Seither sind wir unseren Kunden ein verlässlicher Partner in molekulargenetischen Fragen der Tierzucht. Neben der Erstellung und Beurteilung von DNA-Profilen zur Abstammungs- und Identitätssicherung bieten wir die Analyse von DNA-Polymorphismen für zahlreiche züchterisch relevante Merkmale bei den verschiedensten Tierarten an. Durch die ständige Erweiterung unseres Dienstleistungsangebots und die Berücksichtigung aktuellster wissenschaftlicher Erkenntnisse sind wir stets darin bestrebt, den Bedürfnissen unserer Kunden in allen Bereichen der Tierzucht gerecht zu werden. Eine genaue Übersicht unseres aktuellen Leistungsspektrums finden Sie auch auf unserer Leistungsübersicht.

Akkreditierung / Qualitätssicherung

Die GeneControl ist ein durch die DAkkS auf dem Gebiet Molekulare Genetik und Abstammungsgutachten nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Prüflabor. Mit dieser Kompetenzbestätigung liefert GeneControl den Nachweis, dass international gültige Anforderungen an Prüflaboratorien erfolgreich umsetzt werden, um damit richtige, nachvollziehbare und glaubwürdige Prüfergebnisse zu liefern. Eine exemplarische Auflistung akkreditierter Dienstleistungen finden Sie hier.
Darüber hinaus ist GeneControl ein Mitglied der International Society of Animal Genetics (ISAG) und nimmt regelmäßig an den internationalen Vergleichstest der Mitgliederlabore teil.

Unparteilichkeit, Integrität und Umgang mit Interessenskonflikten

GeneControl GmbH ist ein unabhängiger Labordienstleister, der auf dem Gebiet der Gendiagnostik bei landwirtschaftlichen Nutztieren tätig ist.

Die Leitung des Laboratoriums erklärt in Übereinstimmung mit der Unternehmenssatzung und verpflichtend für alle Mitarbeiter des Labors, dass:

  • jegliche Einflussnahme außenstehender Personen oder Organisationen auf die Untersuchungsergebnisse ausgeschlossen ist, insbesondere seitens Personen oder Personengruppen, die an den Prüfergebnissen interessiert sind
  • sich das Unternehmen nicht mit Tätigkeiten befasst, die das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Beurteilung und Integrität bezüglich seiner Prüftätigkeit gefährden könnte
  • das Unternehmen und sein Personal frei sind von jeglichen kommerziellen, finanziellen und anderen Einflüssen, die ihr technisches Urteilsvermögen beeinträchtigen könnten. Insbesondere ist die Entlohnung der mit Labortätigkeiten betrauten Mitarbeiter unabhängig von der Anzahl und dem Ergebnis der durchgeführten Prüfungen
  • die Vertraulichkeit der von Auftraggebern bereitgestellten Proben und Unterlagen durch Zutritts- und Zugriffskonzepte auf allen Ebenen der Organisation sichergestellt ist.
  • Leiter und Stellvertreter des Prüflabors
    nicht die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben,
    nicht wegen eines Verbrechens oder einer vorsätzlichen Straftat im Zusammenhang mit der Prüftätigkeit verurteilt worden sind sowie
    nicht durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über das Vermögen beschränkt sind
  • auftretende Interessenskonflikte anzuzeigen sind, damit geeignete Maßnahmen zu deren Beseitigung oder Minimierung ergriffen werden
  • Leiter/Stellvertreter und das mit der Prüftätigkeit beauftragte Personal in dieser Erklärung unterwiesen sind. Ihre Einhaltung ist verpflichtend angeordnet.